14.07.2021 Schnelltests in den Schulen

Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird weiterhin das Testen von zentraler Bedeutung sein und regelmäßig in den Schulen angeboten werden.
Alternativ kann der Nachweis über einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen wird weiterhin nur denen möglich sein, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Testerergebnis (außerhalb der Präventionswochen maximal 72 Stunden alt) oder über den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesenenstatus verfügen.
Ungetestete oder vom Präsenzunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler sind weiterhin verpflichtet, dem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen. Eine direkte Zuschaltung zum Präsenzunterricht z. B. mittels eines Videokonferenzsystems können Sie dabei nicht voraussetzen

PDF-Icon Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/22.pdf